Essen. Maskenpflicht, Abstandsregeln und eingeschränkter Regelbetrieb: Die Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung für NRW im Überblick.

Die NRW-Landesregierung hat in der neuen Version der Corona-Schutzverordnung eine Notbremse installiert, die immer dann greift, wenn Grenzwerte an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wurden. So gilt beispielsweise ab einem Inzidenzwert von 100 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Ab einem Wert von 150 müssen Geschäfte schließen und ist lediglich noch "Click & Collect" möglich. Wird der Wert von 165 überschritten, müssen Schulen zurück in den Distanzunterricht und können Kitas nur noch eine Notbetreuung anbieten. Welche Regeln in Städten und Kommunen mit Notbremse greifen, lesen Sie hier.

Die neue Verordnung ist am 23. April in Kraft getreten. In diesem Artikel lesen Sie, welche Regeln laut Corona-Schutzverordnung in NRW gültig sind und welche Bußgelder bei Verstößen drohen.

Im folgenden Text sind, sofern vorhanden, den einzelnen Regeln die Bußgeldsätze in kursiv beigestellt. Es handelt sich dabei um den von der Landesregierung festgelegten Regelsatz. Hier finden Sie den aktuellen Bußgeld-Katalog als PDF (gültig seit 12. März). Darin heißt es: „Die [...] genannten Regelsätze gelten für einen Erstverstoß. Sie sind bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen Verstößen jeweils zu verdoppeln.“ Ebenfalls verdoppelt werden kann das Bußgeld, wenn die Anordnung, den Regelverstoß zu beenden, missachtet wird.